Keine Beiträge werden ausgerichtet für
- Stipendien
- Doktoranden- oder Assistentenstellen
- Nicht-Akademikerinnen
- Vereine und Organisationen
- solange Anspruch auf staatliche Hilfe besteht (Sozialhilfe, EL, ALV) oder andere Organisationen zur Zahlung verpflichtet sind (z.B. Krankenkasse)
Fallweise können - zusätzlich zu den Leistungen staatlicher oder anderer Organisationen - doch noch Stiftungsbeiträge ausgerichtet werden, vor allem an ältere Akademikerinnen, welche Ergänzungsleistungen erhalten.
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